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Haben Sie Waren bei Ebay verkauft und sind deshalb abgemahnt worden?

Reagieren Sie unbedingt auf die Abmahnung in der gesetzten Frist, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

Wir beraten Sie gerne telefonisch 03521-456733 oder per Email schnell und kompetent

Bei einer Abmahnung ist zu prüfen, ob diese begründet ist. Folgende Formulierungen werden immer wieder gerne abgemahnt:

- Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung

- unfreie Sendungen werden nicht angenommen

- die Frist (Zur Erklärung über den Widerruf) beginnt frühstens mit Erhalt dieser Belehrung

-  fehlende oder unrichtige Widerrufsbelehrung

aber auch die Unterlassungserklärung ist genau zu prüfen. Oft ist die Formulierung zu weit gefasst oder die Vertragsstrafe nicht angemesen.