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Das Markenrecht nimmt immer größeren Raum im Internet ein. Bei Abmahnungen die auf Grund von markenrechtlichen Vorschriften ergangen sind, müssen Sie umgehend reagieren, da diese oft mit sehr hohen Streitwerten angesetzt werden und damit ein hohes Kostenrisiko in sich bergen.

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Das Markenrecht schützt die Inhaber von eingetragenen Marken. § 3 Abs. 1 Markengesetz definiert Marken als Zeichen, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Marken kennzeichnen also Produkte. Der Inhaber einer Marke kann Dritten untersagen dieses Marke für identische oder ähnliche Produkte im geschäftlichen Verkehr zu nutzen.

Die Marke muss beim deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden und von diesem zur Eintragung zugelassen werden.  Der Markenschutz entsteht mit Eintragung. Er gilt zunächst für 10 Jahre, kann aber verlängert werden.